Ermäßigungsantrag

Die Ev. Familienbildungsstätte gewährt entsprechend den Richtlinien des Landes NRW bei finanzieller Bedürftigkeit eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren. Dies betrifft vor allem Familien und Personen in besonderen Problemsituationen.

Wir gewähren folgenden Personengruppen einen Nachlass von 25% der Kursgebühr:

  • Personen und Familien im Bezug von ALG I, ALG II oder Sozialhilfe
  • Ein-Eltern-Familien
  • Familien mit drei oder mehr Kindern
  • Personen mit Behinderungen
  • Vom Strafvollzug betroffene Familien

 

Inhaber eines Wupperpasses erhalten eine Gebührenermäßigung von 50%.

 

Falls bei Ihnen eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegt, können Sie mit dem Ermäßigungsantrag und einem entsprechenden Nachweis eine Ermäßigung beantragen.

Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des Nachweises beizulegen. Dieser wird nach Einsicht datenschutzkonform vernichtet. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

Der Ermäßigungsantrag muss der eFaBi ausgefüllt und in Papierform vor Kursbeginn vorliegen. Die Einreichung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Den Ermäßigungsantrag finden Sie hier.